Unser Angebot für Sie

Die Handwerksförderung Heilbronn – Franken bietet Ihnen eine bedarfsorientierte Betreuung zum Thema Arbeitsschutz und Datenschutz. Außerdem ermöglichen wir die Ausbildung von Ersthelfern und Brandschutzhelfern. Weitere Informationen können Sie der Übersicht entnehmen.

Arbeitsschutz

(Regel- oder bedarfsorientierte Betreuung)

  • Erstbegehung Ihres Betriebes mit Protokoll
  • Betreuungskonzept „Arbeitsschutz im Handwerk“
  • Arbeitsmedizinische Betreuung
  • Dokumentation und Organisation (Print-Ordner und digital)
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Planung und Durchführung von Unterweisungen
  • Gefahrstoffverzeichnis
  • Notfallmaßnahmen
  • Prüfung von Regalen, Anschlagmitteln, Türen, Toren, Leitern und Tritten

Schulungen

  • Ausbildung zum Brandschutzhelfer*in
  • Ausbildung zum Ersthelfer
  • Erstunterweisung für Azubis
  • Stapler-, Hubarbeitsbühnen-, Kranunterweisung
  • Jährliche Sammelunterweisungen im Arbeitsschutz
  • Psychische Gefährdungsbeurteilung
  • Speziell zugeschnittene Unterweisungen für Ihren Betrieb
  • Ladungssicherung

Datenschutz

  • Beratung und Betreuung
  • jährliche Mitarbeiterunterweisung
  • Dokumentationserstellung
  • Betriebsbegehung, praktische Hilfen
fasimobil - Arbeitsschutz im Handwerk

Für Innungsmitglieder gibt es etliche kostenfreie
beziehungsweise kostenreduzierte Dienstleistungen.
Wir beraten Sie gerne.

Vorhandene Erkenntnisse dokumentieren, geeignete Maßnahmen treffen: die Kreishandwerkerschaft Heilbronn - Öhringen unterstützt im Arbeitsschutz

Gesetzesgrundlage

Gesetzesgrundlage

Laut Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, erforderliche Maßnahmen zu treffen, welche die Sicherheit und die Gesundheit der Mitarbeiter sichern. Das Gesetz gibt Eckpfeiler im Arbeitsschutz vor, überlässt aber vieles der Eigenverantwortung des Arbeitgebers.

Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung wird ermittelt, welche Unfall- oder Gesundheitsschäden einem Arbeitnehmer drohen. Ein Unternehmer im Handwerk kennt in der Regel mögliche Gefahrenquellen im Alltag seiner Beschäftigten. Im nächsten Schritt soll es darum gehen, diese Erkenntnisse zu dokumentieren und geeignete Maßnahmen zu treffen – auch in Bezug auf psychische Belastungen, die aktuell ein großes Thema sind. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit leistet in diesem Bereich wertvolle Unterstützung.

Betriebsanweisung

Betriebsanweisung

Um die Arbeitnehmer nicht mit der Gefährdungsbeurteilung zu belasten und um das erarbeitete Wissen im Arbeitsschutz kompakt und bündig weitergeben zu können, erstellt man eine Betriebsanweisung. Diese wird dem Arbeitnehmer so bereitgestellt, dass er sie arbeitstäglich einsehen kann. Sie enthält Gefährdungen und Schutzmaßnahmen, die getroffen werden müssen, um Schäden an Menschen zu vermeiden.

Unterweisung

Unterweisung

Jeder Mitarbeiter muss vor Beginn seiner Tätigkeit und im Anschluss regelmäßig unterwiesen werden. Zur Begründung könnte man sagen: „Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen“. Auch hier könnte man behaupten, dass solche Unterweisungen arbeitstäglich im Handwerk stattfinden. Die Frage ist allerdings: Hat man an alles Wichtige gedacht? Und vor allem: Gibt es einen Nachweis? Darum bietet es sich hier an, die Betriebsanweisungen für den Inhalt der Unterweisung heranzuziehen, solche Unterweisungen fest einzuplanen und dann mit einer Unterschrift bestätigen zu lassen.

Maßnahmen

Maßnahmen

Maßnahmen sollen Gefährdungen beseitigen oder mindestens minimieren. Die Maßnahmenhierarchie beginnt dabei immer mit einer technischen, dann organisatorischen und zuletzt mit einer personenbezogenen Maßnahme. Auch wiederkehrende Prüfungen wie die „Prüfung elektrischer Betriebsmittel“ oder die „UVV-Prüfung am Kran / Stapler“ sind solche Maßnahmen.

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