Prüfen von Betriebsmitteln

Zum Arbeitsschutz gehört auch die Prüfung von Betriebsmitteln und ist in folgende Schritte untergliedert:

  • Gefährdungsbeurteilung: Die arbeitsspezifischen Gefährdungen müssen ermittelt werden und entsprechende Präventionsmaßnahmen müssen festgelegt werden.
  • Prüfung der Arbeitsmittel: Kann das Arbeitsmittel bis nur nächsten Prüfung sicher bedient werden oder ist eine Reparatur oder ein Austausch erforderlich?
  • Erstellung der Dokumentation: In dieser wird der IST-/ und SOLL-Zustand festgehalten und die zu treffenden Maßnahmen. Die Dokumentation dient als gerichtsfestes Dokument zur Beurteilung der Schuld bei Unfällen.
  • Instandhaltung von Arbeitsmitteln
  • Kennzeichnung der Arbeitsmittel durch eine Prüfplakette

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