Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Gemäß der gesetzlichen Regelungen der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ sind seit November 2012 in jedem Betrieb Brandschutzhelfer auszubilden. Gefordert wird ein Mindestanteil von 5% der Beschäftigten, dies kann aber zum Beispiel durch erhöhte Brandgefährdung, die unter Umständen vorliegt, auch höher sein. Auch unter Beachtung von möglichen Krankheits- und Urlaubszeiten wird empfohlen, 10 % der Mitarbeiter auszubilden.

Wir bieten Ihnen deshalb das folgende Seminar Ausbildung zum Brandschutzhelfer an:

Schulungsinhalte:

1. Theoretischer Teil

  • Grundlagen im Brandschutz
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall

2. Praktischer Teil

  • Echter Brand am Simulationsgerät
  • Übung mit Feuerlöscheinrichtung
  • Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung

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Allgemeine Arbeitsschutzunterweisung

Als Arbeitsschutz werden die Maßnahmen, Mittel und Methoden zum Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen verstanden. Das angestrebte Ziel ist die Verhütung von Arbeitsunfällen und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten.

Schulungsinhalte:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Vorstellung Arbeitsschutz, Zuständigkeiten intern
  • Unternehmerverantwortung
  • Mitarbeiterverantwortung

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Erstunterweisung für Azubis

Der Arbeitgeber muss die jungen Auszubildenden vor Beginn der Beschäftigung gemäß § 29 Abs 1 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) über die Unfall- und Gesundheitsgefahren unterweisen, denen sie bei Ausführung ihrer Arbeit ausgesetzt sind, aber auch über Maßnahmen informieren, die zur Vermeidung dieser getroffen wurden.

Schulungsinhalte:

  • Arbeitsschutz Allgemein
  • Sicher und gesund arbeiten im Handwerk
  • Gefährdungsarten (mechanisch, elektrisch, usw.)
  • Erste Hilfe / Brandschutz (Grundlagen)
  • Sicherheitskennzeichnungen / Gefahrstoffe
  • Besondere Arbeitsschutzbestimmungen für Jugendliche
  • Sicherheitsunterweisung Niederspannung
  • Gefährdungen im Elektrohandwerk (Staub, Lärm, Strom)
  • Persönliche Schutzausrüstung

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MVAS 99 Sicherung von Arbeitsstellen (Innerorts & Landstraßen)

Schulungsinhalte:

Rechtsgrundlagen:

  • StVO / VwV-StVO / RSA 95 Teil A,B,C / ZTV-SA 97 / MVAS 99
  • Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Absatz 6 StVO
  • Zweck der gesetzlichen Regelungen
  • Haftung und Risiko
  • Fachtechnische Kenntnisse, zulässige Verkehrseinrichtungen und Verkehrszeichen
  • Lesen und Anwendung von Regelplänen und Verkehrszeichenplänen
  • Arbeitsschutz, Warnkleidung, Sicherungsfahrzeuge
  • Wartung und Kontrollen
  • Umweltschutz

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PSA / Hautschutz

Schulungsinhalte:

Rechtliche Grundlagen

  • Verwendung, Reinigung, Pflege & Anschaffung
  • von persönlicher Schutzausrüstung

Persönliche Schutzausrüstung, umgangssprachlich kurz “PSA” genannt, ist jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Beschäftigten benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefährdung für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen. Dazu gehört auch jede mit demselben Ziel verwendete und mit der Persönlichen Schutzausrüstung verbundene Zusatzausrüstung.

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Hubarbeitsbühnen (Theorie)

Schulungsinhalte:

  • Rechtliche Grundlagen und technische Regeln
  • Einsatz verschiedener Bauarten
  • Allgemeiner Betrieb
  • Prüfungsfristen und Unfallgeschehen
  • Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz

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Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten

Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten müssen gemäß § 22 SGB IVII Sicherheitsbeauftragte bestellen. Bei besonderen Gefahren für Leben und Gesundheit kann der Unfallversicherungsträger anordnen, dass Sicherheitsbeauftragte auch dann zu bestellen sind, wenn die Mindestbeschäftigtenzahl nicht erreicht wird. Die erforderliche Anzahl an Sicherheitsbeauftragten legt grundsätzlich der Unternehmer fest.

Schulungsinhalte:

  • Rechtsstruktur und Funktionen im Arbeitsschutz
  • Stellung und Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
  • Erkennen von Gefährdungen
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Organisation des Arbeitsschutzes
  • Begehung einer Baustelle mit Protokoll
  • BG Bausteine
  • Kommunikation

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Staplerschein

Laut DGVU – Information 208-004
müssen Gabelstaplerfahrer:

Gabelstaplerfahrer müssen:

  • mindestens 18 Jahre alt sein
  • geistig und körperlich geeignet sein
  • theoretisch und praktisch ausgebildet sein
  • eine Fahrprüfung erfolgreich abgelegt haben
  • vom Unternehmer mit Führung des Staplers schriftlich beauftragt sein (innerbetrieblicher Fahrausweis).

Wir unterstützen Sie gerne in diesen Punkten und darüber hinaus.

Schulungsinhalte:

1.Theoretischer Teil

  • Vorschriften und Grundlagen nach DGUV
  • Fahrzeugkunde und Fahrzeugtechnik
  • Unfallanalyse
  • Tägliche Funktions- und Sicherheitsprüfung

2. Praktischer Teil

  • Tägliche Einsatzprüfung
  • Einweisung am Flurförderzeug

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