Aktuelle Schulungstermine
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Gemäß der gesetzlichen Regelungen der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ sind seit November 2012 in jedem Betrieb Brandschutzhelfer auszubilden. Gefordert wird ein Mindestanteil von 5% der Beschäftigten, dies kann aber zum Beispiel durch erhöhte Brandgefährdung, die unter Umständen vorliegt, auch höher sein. Auch unter Beachtung von möglichen Krankheits- und Urlaubszeiten wird empfohlen, 10 % der Mitarbeiter auszubilden.
Wir bieten Ihnen deshalb das folgende Seminar Ausbildung zum Brandschutzhelfer an:
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Als Arbeitsschutz werden die Maßnahmen, Mittel und Methoden zum Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen verstanden. Das angestrebte Ziel ist die Verhütung von Arbeitsunfällen und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten.
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Der Arbeitgeber muss die jungen Auszubildenden vor Beginn der Beschäftigung gemäß § 29 Abs 1 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) über die Unfall- und Gesundheitsgefahren unterweisen, denen sie bei Ausführung ihrer Arbeit ausgesetzt sind, aber auch über Maßnahmen informieren, die zur Vermeidung dieser getroffen wurden.
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Rechtsgrundlagen:
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Rechtliche Grundlagen
Persönliche Schutzausrüstung, umgangssprachlich kurz “PSA” genannt, ist jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Beschäftigten benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefährdung für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen. Dazu gehört auch jede mit demselben Ziel verwendete und mit der Persönlichen Schutzausrüstung verbundene Zusatzausrüstung.
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Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten müssen gemäß § 22 SGB IVII Sicherheitsbeauftragte bestellen. Bei besonderen Gefahren für Leben und Gesundheit kann der Unfallversicherungsträger anordnen, dass Sicherheitsbeauftragte auch dann zu bestellen sind, wenn die Mindestbeschäftigtenzahl nicht erreicht wird. Die erforderliche Anzahl an Sicherheitsbeauftragten legt grundsätzlich der Unternehmer fest.
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Laut DGVU – Information 208-004
müssen Gabelstaplerfahrer:
Gabelstaplerfahrer müssen:
Wir unterstützen Sie gerne in diesen Punkten und darüber hinaus.
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1.Theoretischer Teil
2. Praktischer Teil
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