Arbeitssicherheit

Ziel des Arbeitsschutzes ist das Erreichen einer optimalen Arbeitssicherheit. Darunter versteht man die Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist sind:

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Das Arbeitsschutzgesetz (Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit) ist ein deutsches Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien zum Arbeitsschutz. Zum Arbeitsschutz gehören folgende Verordnungen:

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Die Arbeitsstättenverordnung enthält Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten.

Baustellenverordnung (BaustellV)
Im Baubereich sind die Beschäftigten einem besonders hohen Risiko ausgesetzt. Deshalb gibt es für diesen Bereich eine eigene Verordnung.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Diese Verordnung regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber und die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten.

Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
Hier geht es um die Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit. Gesundheitliche Gefahren, insbesondere Rückenerkrankungen sollen minimiert werden.

Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
In dieser Verordnung werden Auslösewerte für Lärm und Vibrationen festgelegt. Werden die definierten Werte überschritten, sind Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Lärm bzw. Vibrationen zu ergreifen.

Biostoffverordnung (BioStoffV)
Die Verordnung regelt den Schutz der Arbeitnehmer bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen. Hierbei ist der Schutz vor Infektionen, allergischen Reaktionen und Vergiftungen von Bedeutung.

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Hier wird der Schutz vor gefährlichen Stoffen, wie Stoffen mit Brand- und Explosionsgefahr, toxischen Eigenschaften oder mit sonstigen besonderen Eigenschaften geregelt.
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
Hierbei handelt es sich um das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) mit seinen Verordnungen (ProdSV)
Das Produktsicherheitsgesetz enthält die Regelungen zu den Sicherheitsanforderungen von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten. Es dient seit dem 1. Dezember 2011 als Ersatz für das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG).

Chemikaliengesetz mit seinen Verordnungen (ChemG)
Zeil dieses Gesetzes ist der Schutz des Menschen und der Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe.

Atomgesetz mit seinen Verordnungen
Das Atomgesetz regelt den Schutz vor der schädlichen Wirkung der Kernenergie.

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)
Dieses Gesetz schreibt vor, dass Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren mit allen geeigneten Mitteln zu verhüten sind. Außerdem müssen nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederhergestellt werden und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen entschädigt werden.

Wie diese Gesetze in der Umsetzung bei Handwerksbetrieben zu verstehen sind, wird Ihnen die Handwerksförderung Heilbronn – Franken ausführlich erläutern.